Folgende Konstellation ist nicht selten:
Ehepaar bewohnt Eigenheim; dieses gehört beiden zu je 1/2. Einer der beiden muss krankheitsbedingt ins Pflegeheim. Die Rente des Ehepartners im Heim reicht für die Heimkosten nicht aus (Thema Unterhaltspflicht bei dieser Konstellation: siehe "Elternunterhalt ade! Sozialhilfeträger greift weiter auf Familienvermögen").
Frage 1: Muss der im Eigenheim bleibende Ehepartner ausziehen? Antwort 1: Nein.
Frage 2: Muss der im Eigenheim bleibende Ehepartner die Eintragung einer Grundschuld dulden? Antwort 2: Nein.
Hinweis: So mancher Sozialhilfeträger beantwortet diese Fragen anders. Argumentiert wird damit, dass das Eigenheim kein geschütztes Vermögen sei, weil unangemessen groß.
Mein fachanwaltlicher Rat: Laasen Sie sich ein solches rechtsgrundloses Fordern und Verlangen nicht gefallen.