Kaum jemand kennt § 132g SGB V. Die Vorschrift trägt den Titel GESUNDHEITLICHE VERSORGUNGSPLANUNG FÜR DIE LETZTE LEBENSPHASE.

Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen dieses Beratungsangebot anzubieten. Mit Hilfe dieses Beratungsangebots der gesundheitlichen Versorgungsplanung soll das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Versicherten in der Letzten lebensphase gefördert und gestärkt werden.

Sobald Sie oder ein naher Angehöriger eine die Lebenszeit wesentlich beschränkende Diagnose bekommen, sollten Sie sich schriftlich mit Fristsetzung an Ihren Krankenversicherer wenden und Ihren Anspruch auf gesundheitliche Versorgungsplanung geltendmachen.

Dies entlastet Sie und Ihre Angehörigen von dem auf Sie einstürzenden Bürokratismus und gibt Ihnen gleichzeitig Zeit für das Wesentliche.

Meine dringende Empfehlung:

Nehmen Sie Ihre Krankenkasse in die Pflicht!