Pflegeheimbewohner können Heimvertrag jeden Tag ohne finanzielles Risiko kündigen
Der Bundesgerichtshof hat mit der aktuellen Entscheidung vom 04.10.2018 die Rechte von Pflegeheimbewohnern, die als Empfänger von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung einen Heimvertrag kündigen, und vor Ablauf der im meist schriftlichen Heimvertrag vorgesehehen Kündigungsfrist verlassen, gestärkt.
Ab dem auf den Wegzug folgenden Tag schuldet der Heimbewohner keine Kosten mehr; unabhängug von im Heimvertrag vereinbarten Kündigungsfristen.
Praxisanmerkung:
Die Entscheidung bedeutet eine große Entscheidungsfreiheit und finanzielle Entlastung für den Pflegebedürftigen. Sollte Ihr Heimbetreiber oder der Heimbetreiber eines nahen Angehörigen seit 2015 solche Kosten nach Auszug vor Ende der Kündigungsfrist abgerechnet haben, können diese zurückgefordert werden.
Rückforderungsansprüche aus dem Jahre 2015 verjähren mit Ablauf des 31.12.2018.