Das Thema "Elternunterhalt" sollte eigentlich im politischen Blickpunkt stehen, haben die Koalitionsparteien doch eine Gesetzesänderung vereinbart. Im Koalitionsvertrag 2018 wurde in Randziffer 499 ff (Seite 15) vereinbart: "Unterstützung von Kindern pflegebedürftiger Eltern: Kein Rückgriff auf Einkommen bis 100.000 Euro im Jahr."

Es ist zu befürchten, dass diese Absichtserklärung aufgrund der aktuellen parteiinternen Auseinandersetzungen nicht oder sehr spät umgesetzt wird.

Meine dringende Empfehlung: Behalten Sie die Gesetzgebung im Auge. Und, was noch wichtiger ist, regeln Sie Ihre Versorgung im Alter noch zeitiger. Es ist zu erwarten, dass diese vermeintliche Großzügigkeit an anderer Stelle seine Auswirkungen haben wird; sei es bei dem Thema Schenkungen an Kinder und der Möglichkeit der Rückforderung bei Verarmung, sei es bei der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten auf die Kinder.