In der Praxis erlebe ich es nicht selten, dass ein Rententrag gestellt wird, obwohl im Zeitpunkt der Antragsstellung aus objektiver Sicht die leistungseinschränkenden voraussetzungen nicht gegeben sind. Dies hat nicht nur zur Folge, dass das Rentenbegehren abgelehnt wird; entscheidend ist, dass wertvolle zeit vertan wird, mit einem aussichtslosen Antrag. Ein gerichtliches Rentenverfahren kann bis zu zwei Jahren dauern. Nach zwei Jahren zu erfahren, dass der Klageantrag von Beginn an aussichtslos war, ist nicht nur unangenehm; es kann weitreichende Folgen haben.

Daher kann hier nur empfohlen werden, dass bei Antragsstellung die konkreten rechtlichen Voraussetzungen bekannt sind, die in der Folge zu einem erfolgreichen Rentenantrag führen.

Dies  ist für jedes die Leistungsfähigkeit einschränkende Krankheitsbild unterschiedlich.

Es gilt immer zu wissen, wann führt welche dauerhafte Gesundheitsstörung zu einer rentenbeachtlichen Leistungseinschränkung.

In regelmäßigen Abständen werden hier einzelne Krankheitsbilder und deren rentenrelevante Ausprägung vorgestellt.

Aufgrund der Häufigkeit wird mit psychischen Erkrankungen, Schmerzsyndrom, Fibromyalgie und rheumatischen Erkrankungen der Anfang gemacht.

Anwaltlicher Hinweis: Lassen Sie sich zu Beginn eines Mandates eine klare schriftliche Aussage zu möglichen Erfolgsaussichten anhand der bis dahin vorhandenen ärztlichen Befundunterlagen geben.