In der Vergangenheit haben viele Sozialgerichte bei Depressionserkrankungen eine Rente mit der Begründung abgelehnt, dass noch nicht sämtliche ambulanten, stationären und rehabilitativen Behandlungsversuche ausgeschöpft sind. Sobald ein vom Gericht oder dem Rententräger bestellter Gutachter feststellte, dass noch nicht alle Behandlungsoptionen ausgeschöpft wären, wurde die Rente abgelehnt.

Diese Argumentation hat keine gesetzliche Grundlage. Diese Argumentation ist falsch.

Mein anwaltlicher Rat:

Sollten Sie einen Bescheid, Widerspruchsbescheid oder ein Urteil mit dieser falschen Argumentation haben, dann lassen Sie dies überprüfen.

Und, für die aktuellen Fälle gilt: Lassen Sie sich diese falsche Argumentation nicht gefallen.