Fachanwältin für Sozialrecht Andrea Gruber

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Pflegebedürftige

Der Sozialhilfeträger will das Geschenk zurück - was jetzt tun?

Eltern wollen nicht selten ihren Kindern zu Lebzeiten Gutes tun. Aus diesem Grunde werden zu Lebzeiten, asnstatt erst nach dem Tod durch gesetzlich oder testamantarisch geregelten Erbfall Vermögenswerte an die Kinder weitergegeben.

Geldbeträge geschenkt. Das Familienheim übertragen und ein Wohnrecht vorbehalten.

Nur, keiner der Beteiligten kann vorhersehen, was die Zukunft bringt.

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Gefährden die Pflegekassen die Pflegenden?

Kennen Sie das Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen?

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