Fachanwältin für Sozialrecht Andrea Gruber

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Schwerbehinderte

Der Kampf um den GdB von 50 - hier im Fall des Schlafapnoesyndroms

Im Schwerbehindertenrecht gewinnt man nicht selten den Eindruck, dass die zuständigen Versorgungsämter die Gewährung eines GdB von 50 reflexartig verneinen und die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft ablehnen. Warum ist das so?

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Schwerbehinderter

LSG Bayern (Urteil 10.09.2014): Mögliche Steuererstattung kann rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft rechtfertigen.

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